Der Deutsche Judobund hat auf seiner Mitgliederversammlung eine neue Kyu-Prüfungsordnung beschlossen. Hierzu bitte ich folgende Hinweise zu beachten:

Die Ausbildungsordnung ist gleich geblieben und hat sich nicht geändert. Dies kann man im Multiplikatorenskript zu Kyu-Ausbildungsinhaltendes DJB nachlesen. Ich bitte also alle Vereine, weiterhin ihre Judoka wie bisher auszubilden (dies betrifft v.a. die Beidseitigkeit und Vielfältigkeit in den einzelnen Kyustufen).

Die Idee hinter der Reduzierung der Prüfungsinhalte ist es, die Prüfungdauer einer Kyuprüfung zu verkürzen. Das bedeutet, dass die Trainer die gleichen Inhalte wie bisher ausbilden sollen, bei der Prüfung aber nur ein Teil dessen abgeprüft wird. Hierauf beziehen sich die Inhalte der in Kraft getretenen Prüfungsordnung, die hier nachzulesen sind: Kyu-Prüfung16-11-2014.

Weiterhin wurden flexible Altersgrenzen für die Kyustufen eingeführt. Dies mit dem Hintergrund, es den wenigen sehr talentierten und trainigsfleissigen Judoka zu ermöglichen, die Kyugrade in kürzerer Zeit abzulegen. Dies ist keine Maßnahme, die den Durschschnittsjudoka betrifft. Ich bitte daher auch hier alle Trainer, ihren Judoka wie bisher die Vorbereitungszeit von mindestens 6 Monaten zu „gönnen" und das vom DJB empfohlene Alter einzuhalten. Es ändert sich also für die meisten Judoka nichts zur bisherigen Ordnung.

Da sich somit keine maßgeblichen Änderungen ergeben, wird die Grundsatzordnung des BJV erst Mitte 2015 angepasst. Zuvor werden die Anpassungen mit dem zuständigen Gremium, den Bezirksbeauftragten besprochen und anschließend in der Gesamtvorstandssitzung beschlossen. Die reduzierten Prüfungsinhalte können gerne schon ab sofort so bei Kyuprüfungen angewandt werden.

Für weitere Rückfragen stehe ich gerne, ebenso wie die Bezirksbeauftragten, zur Verfügung.


Viel Erfolg bei der Ausbildung wünscht
Sven Keidel
Prüfungsreferent Bayerischer Judo-Verband